Auszug:
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Er verfolgt
unmittelbar und ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke
im Sinne der §§ 17-19a Steueranpassungsgesetz in Verbindung mit der dazu
erlassenen Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953.
Seine Aufgaben sind:
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Soziale Betreuung der Häftlinge in Strafanstalten im
Rahmen der Gesetze, Hilfeleistung für die Angehörigen der Häftlinge,
wenn nötig.
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Starthilfe und soziale Betreuung der in Not geratenen ehemaligen
Häftlinge, Hilfe für gefährdete Jugendliche und Notleidende.
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Unterstützung von Reformbestrebungen in Bezug auf Strafrecht
und Strafvollzug, Bekämpfung der Kriminalität durch vorbeugende
Maßnahmen, effektive Resozialisierung und Täter-Opfer-Ausgleich.
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Sammlung von Beiträgen und Spenden für die unter 1-3 genannten
Zwecke.