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Auszug:

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Er verfolgt unmittelbar und ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 17-19a Steueranpassungsgesetz in Verbindung mit der dazu erlassenen Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Seine Aufgaben sind:

  1. Soziale Betreuung der Häftlinge in Strafanstalten im Rahmen der Gesetze, Hilfeleistung für die Angehörigen der Häftlinge, wenn nötig.
  2. Starthilfe und soziale Betreuung der in Not geratenen ehemaligen Häftlinge, Hilfe für gefährdete Jugendliche und Notleidende.
  3. Unterstützung von Reformbestrebungen in Bezug auf Strafrecht und Strafvollzug, Bekämpfung der Kriminalität durch vorbeugende Maßnahmen, effektive Resozialisierung und Täter-Opfer-Ausgleich.
  4. Sammlung von Beiträgen und Spenden für die unter 1-3 genannten Zwecke.