Birgitta Wolf
Die Publizistin und Kriminologin wurde am 4. Februar 1913 in Helgesta,
Schweden, als Gräfin von Rosen geboren. Sie verstarb am 25. April 2009 friedlich
in ihrem Haus in Murnau.
1936 begannen ihre ersten Hilfsaktionen in deutschen Gefängnissen und Lagern.
Nach dem Krieg, setzte sie ihren intensiven Einsatz für Strafgefangene und Entlassene fort
und veröffentlichte zahlreiche Schriften über Reformen im Strafrecht und Strafvollzug.
Sie wurde mit zahlreichen Ehrungen bedacht, u.a. dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse,
dem Courage-Preis Bündnis 90/Die Grünen, der Bürger-Medaille Gemeinde Murnau.
Birgitta Wolf gründete den Verein 1969. Er wird seit langer Zeit von Marianne Kunisch, Margret Wölfel sowie Christine und Franz Geiger geführt.
Marianne Kunisch wurde 2010 das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Männern und Frauen verliehen und bereits
im Jahr 2001 bekamen Margret Wölfel und Christine Geiger die Verdienstmedaille
des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland für ihre langjährige Tätigkeit im Verein "Nothilfe
Birgitta Wolf e.V.".
Was heißt eigentlich Gefängnis?
Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden
(§ 3.1 Strafvollzugsgesetz)
Hartnäckig hält sich das Vorurteil, wonach das "Leben auf Staatskosten" recht komfortabel sei. Die tatsächliche Situation sieht anders aus. Da sich viele Menschen kein Bild von den Bedingungen und Auswirkungen eines Gefängnisaufenthalts machen können, stellen wir einige Fakten vor:
- Für viele Gefangene bedeutet der Haftantritt zugleich einen Abbruch der Beziehungen zu Familie, Freunden und Bekannten. Viele wenden sich aufgrund von Enttäuschungen oder Ächtungen wegen der begangenen Taten ab. Anderen ist die Überwachung des Briefverkehrs suspekt und das aufwändige Prozedere eines Besuchs im Gefängnis zu umständlich.
- In den meisten Gefängnissen herrscht permanenter Platzmangel. Neben Überbelegungen in den Zellen wirkt sich das auf die Strafdauer aus. Das Strafgesetzbuch (§ 57 StGB) sieht vor, dass Gefangene bei entsprechendem Verhalten nach 2/3 ihrer Strafdauer entlassen werden können. Dies ist häufig nicht möglich, weil für die Vorbereitungen einer Entlassung (Behördenfreigänge, offener Vollzug u.a. Resozialisierungsmaßnahmen) Personal und Plätze im offenen Vollzug fehlen.
- Das Arbeitsangebot in den Gefängnissen ist äußerst beschränkt: so konnte 1998 in Berlin nur ca. 60% der Gefangenen eine Arbeit angeboten werden, meist nur auf anstaltsinternen Arbeitsplätzen (Wäscherei, Küche, Hausdienste). Die Bezahlung der Gefangenen steht auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 in keinem Verhältnis zu ihrer geleisteten Arbeit (ca. 8 Euro Tageslohn).
- Für Gefangene ohne Arbeit bzw. solche, die nicht im Wohngruppenvollzug (offene Zellen tagsüber) untergebracht sind, bedeutet der Personalmangel, dass sie bis zu 23 Stunden täglich in den Zellen eingeschlossen bleiben.
- Auch der Kontakt zu anderen Menschen ist für Gefangene stark eingeschränkt: Sie haben nach §24 StVollzG das Recht, mindestens 1 Stunde im Monat Besuch zu empfangen. Häufigere Besuche sind meist nicht möglich, da die Kontrolle der Besucher sehr personalintensiv ist. Der Besitz von Büchern und Gebrauchsgegenständen (Schreibmaschinen, Radios etc.) ist prinzipiell erlaubt, wird jedoch von der Anstaltsleitung aus "Sicherheitsgründen" häufig eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.
- Im Alltag des Strafvollzugs sind die Gefangenen darauf angewiesen, sich mit den Haftbedingungen und den Besonderheiten des Personals zu arangieren. Zu viel Eigensinn wird schnell sanktioniert; in der Grauzone der anstaltsinternen "Sicherheit und Ordnung" lassen sich viele Disziplinarmaßnahmen begründen.