Ihre Mitgliedschaft trägt dazu bei, die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft zu unterstützen.
Lichtblick:
Weitere Straftaten verhindern
Wenn es uns gelingt die bestehende Rückfallquote von derzeit 70 % durch unsere Aktivitäten um 10 % zu verringern,
leisten wir einen aktiven Beitrag für intakte Familien und senken die Sozialkosten enorm.
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Auf welcher Seite ist es sicherer?
Der Weg zurück in die Freiheit hat viele Stolpersteine. Alles will gut vorbereitet sein, ansonsten sind - bei allen guten Vorsätzen -
schnell die altbekannten Wege beschritten. mehr
Ein Brief kann die Welt verändern
Die Hand reichen kann so einfach sein. Ein Briefkontakt kann sehr bereichernd sein - für beide Seiten.
Wenn wir die Verbindung zu unserer eigentlichen Heimat aufrecht erhalten bleibt sie auch in unserem Herzen.
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"Ich will einfach nur für voll genommen werden!"
In der Hoffnungslosigkeit ein Zeichen setzen ist die größte aller Resozialisierungsmaßnahmen, weil wir damit signalisieren,
den anderen als Mensch wahr zu nehmen.
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Ein Leben lang unter dem Hammer?
Jede Knastgeschichte ist anders. Und doch verbindet alle der Hilfeschrei nach der Straftat mit Selbstvertrauen
in der Gesellschaft wieder Fuss zu fassen.
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Zeit zum Ausgleich?
Ob Sie in sozialen Berufen, als Jurist oder Mediator aktiv sind - selbst mit Straftaten
in Konflikt geraten sind: hier finden Sie eine starke Gemeinschaft in der Sie Ihre Ideen umsetzen können. mehr
Konflikte, Streitigkeiten oder eine Straftat können viele unangenehme Folgen haben.
Ein Gerichtsverfahren allein kann diese Probleme nicht lösen. Es
liegt daher auf der Hand, die aufgetretenen Schäden
schnell und direkt zu regeln.
Der Verein Nothilfe e.V. versteht sich durch das Angebot
des Täter-Opfer-Ausgleich als unparteiischer
Vermittler zwischen Opfern und Tätern. Er bietet
den beteiligten Parteien bei der gemeinsamen Suche
nach einer annehmbaren Lösung ihres Konflikts seine
Unterstuützung an:
Der Vorfall und die Folgen kommen an einem
neutralen Ort zur Sprache.
Dies geschieht zusammen mit ausgebildeten
Vermittlern.
Es wird eine Form der Wiedergutmachung gesucht,
mit der beide Seiten einverstanden sind.
Gegenseitige Vorurteile sowie Ängste einerseits und
Schuldgefühle andererseits können abgebaut und so
die Verarbeitung der Tat erleichtert werden. Darüber hinaus gewinnen die Beteiligten an Erfahrung,
zukünftig auftretende Konfliktsituationen besser
zu lösen.
Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig und für die Beteiligten kostenlos.
Voraussetzungen
Täter und Opfer stimmen dem Ausgleichsversuch zu.
Die Opfer sind bereit, sich mit dem Beschuldigten direkt oder über den Vermittler auseinander zusetzen.
Die Beschuldigten sind bereit,
die Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen,
sich mit den Geschädigten auseinander zusetzen,
den angerichteten Schaden im Rahmen ihrer Möglichkeiten wieder gut zumachen.
Ablauf
Eine Straftat wurde begangen:
Die Betroffenen melden sich beim Verein Nothilfe e.V. Außerdem können Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.
Täter und Opfer erklären sich - in der Regel nach getrennten Einzelgesprächen - bereit, einen Ausgleich zu versuchen.
Im Beisein des Vermittlers wird die Tat im gemeinsamen Gespräch aufgearbeitet und eine Wiedergutmachung des Schadens ausgehandelt.
Ist eine/r der Beteiligten nicht zu einem gemeinsamen Gespräch bereit, kann die Schlichtung auch in getrennten Einzelgesprächen mit dem Vermittler erfolgen.
Wiedergutmachungsleistungen können z.B. sein: eine Entschuldigung, Geldzahlungen, Arbeitsleistungen, eine Einladung, ein Geschenk und vieles mehr...
Der Verein Nothilfe e.V. überprüft die Einhaltung der in einem Vertrag festgehaltenen Vereinbarung.
Staatsanwaltschaft und Gericht werden durch den Verein Nothilfe e.V. über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert und entscheiden aufgrund des Verlaufs über den weiteren Fortgang des Verfahrens.